Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Altgeräte einer getrennten Sammlung zuzuführen. Altgeräte können bei den öffentlichen Sammel- und Rücknahmestellen der Städte und Gemeinden unentgeltlich abgegeben werden.
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern weist darauf hin, dass Elektro- und Elektronikgeräte am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom Hausmüll zu entsorgen sind.
Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht fest vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, sind vor der Abgabe an einer Sammelstelle vom Altgerät zu trennen.
Bitte beachten Sie, dass Endnutzer für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.
WEEE-Reg.-Nr.: DE63930400
